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Am 19. April 1584 wird ein Consens vereinbart, in dem der Rat von Cottbus für Barett Appel, der vom Vorsteher des gemeinen Kirchenkastens David Tuchscherer 50 Taler, die der Kirche von Getraudt Welandt, Barthold von Mandelslows nachgelassene Witwe, legiert sind, mit 3 Taler Zins leiht.