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Nach dem Tod des Markgrafen Johann von Brandenburg-Küstrin (Hans von Küstrin) am 13. Januar 1571 fallen seine Ländereien und Besitzungen wieder an Kurbrandenburg zurück. Damit ist die Teilung des hohenzollerschen Besitzes wieder aufgehoben, die Regierung der Cottbuser Besitzungen übernimmt nun Kurfürst Johann Georg (1571-1598).