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Am 06. März 1558 erlässt der Markgrafen Johann eine Verordnung an die Bürgermeister und Ratsherren von Cottbus sowie den Caspar Marsilius, Pfarrer und Superintendent in Cottbus, über Ehesachen: „Heimliche Gelöbnisse sollen nicht geduldet, Ehescheidungen verhütet, Trauungen außerhalb des Kirchspiels nicht gestattet, Bigamie bestraft werden."