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Am 28. November 1406 bestätigt Johannes III. gibt den Cottbuser Leinewebern ihre Privilegien. In diesem werden die Grundlagen für das Gewerbe der Leineweber beschreiben und festgelegt. Zwar waren die Wenden von den Innungen ausgeschlossen, in den folgenden Jahrhunderten jedoch sind auch sorbische/wendische Bürger Zunftmitglieder geworden.