Diese Website verwendet Cookies. Indem Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie diese Cookies. Dies können Sie in Ihren Browsereinstellungen ändern. Datenschutz
Am 15. November 1364 genehmigt Kaiser Karl IV. zu Guben die brüderliche Teilung der Güter Heinrichs und Johanns von Cottbus und verleiht dem Älteren das Anfallrecht an den Gütern.