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Eike von Repichow verfasst mit dem "Sachsenspiegel" das älteste deutsche Rechtsbuch. In der Einleitung heißt es: "De von Chlodent, de von Crouzke, de von Kotebuz, di sint alle Vranken" - ein Hinweis darauf, dass die Cottbuser Herren ursprünglich aus Franken stammen, bevor sie in der Niederlausitz sesshaft werden. Nachweisbar sind zudem zwischen 1222 und 1448 adlige Dienstmannen mit dem Namen "Codebuz", also Cottbus, in der Aschaffenburger Gegend.