Cottbus-Chronik

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 1851  

1851

  • In den Cottbuser Spinnereien waren 290, davon 159 Kinder und in den Appreturen 243 Personen beschäftigt. 29 davon waren Kinde runter 14 Jahren.
  • Im Jahresbericht des Cottbuser Gymnasiums schreibt Dr. Ludwig Heinrich Bolze „Über die Einführung der Stenographie auf höheren Schulen".
  • Ernst Amandus Zuchold gab erstmals das ins Deutsche übersetzte „Tagebuch einer Landreise in Australien" von Ludwig Leichhardt heraus, der hier das Gymnasium besucht hatte und seit 1848 auf dem fünften Kontinent verschollen war.
  • Am 6. Januar 1851 wird die Spremberger Vorstadt- und Freischule geräumt, um einem Militärlazarett Platz zu machen.
  • Am 3. Februar 1851 eröffnet der fürstbischöfliche Stuhl zu Breslau in Cottbus eine Katholische Schule in der damaligen Dresdner Straße (heute Straße der Jugend) im Pfarrhaus neben der 1850 eingeweihten Christus-Kirche.
  • Am 4. Februar 1851 werden im Flur des Alten Rathauses und am Berliner Tor die ersten Briefkästen aufgestellt, die täglich geleert werden.
  • Am 5. Februar 1851 tagt nach dem Umbau des Schwurgerichtes nun in beiden Obergeschossen des Rathauses. Bisher tagte das Gericht im Gasthof „Goldener Ring".
  • Am 14. April 1851 wird ein neues Preußisches Strafgesetzbuch verbindlich eingeführt.
  • Am 14. Juni 1851 benennt der Kunstgärtner Wilhelm Moritz Ruff mit staatlicher Genehmigung das von ihm erworbene Vorwerk zwischen Dresdner und Bautzener Straße nach seiner Frau „Ottilienhof"
  • Am 15. August 1851 erteilte König Friedrich Wilhelm IV. den Gründungserlaß einer „Handelskammer für den Kreis Cottbus“. Noch im November erfolgten die ersten Kammerwahlen und am 16. März 1852 fand die erste Plenarsitzung statt. Ab 1887 weitete sie ihr Arbeitsgebiet aus, als „Handelskammer für die Niederlausitz zu Cottbus“ betreute sie zahlreiche Unternehmen in der westlichen Niederlausitz. 1924 erweiterte sie sich als „Industrie- und Handelskammer für die Niederlausitz“ und wurde im Zusammenhang mit den Strukturveränderungen der Nationalsozialisten 1943 aufgelöst. Nach dem Krieg arbeitete sie ab Oktober 1945 als „Industrie- und Handelskammer der Provinz Mark Brandenburg, Bezirksgeschäftsstelle Cottbus“ und zwischen 1953 und 1990 zunächst als „Industrie- und Handelskammer der DDR, Bezirksdirektion Cottbus“, später als “Handels- und Gewerbekammer Cottbus“.
  • Am 26. September 1851 wird angeordnet: „Schreibbücher in den Händen der Schüler nicht zu dulden, deren Deckel mit lithographierten oder unsittlichen Vorgängen versehen sind" und am 28. Oktober 1851 „Die Schüler sollen vor dem Gebrauch öffentlicher zumal solcher Leihbibliotheken gewarnt werden, die Bücher und Schriften verwerflichen Inhalts ... ausleihen ..."

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