Cottbus-Chronik

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 1555  

1555

  • Der Markgraf Johann von Küstrin erläßt für die Stadt Cottbus und die umliegenden Dörfer eine neue Mühlenordnung am 31. März 1555 Darin legt er fest, „wie es im Amte Cottbus hinfort mit Korn- und Malzmahlen und künftig mit Einnehmung der zinsen, mit den Zeichen der Kerbhölzer, auch mit der Vermeßung des Malter Weitzens, Rogkens auch mit den Mahlgästen solle gehalten werden". Zudem werden die Dörfer den jeweiligen Mühlen zugeordnet, so mußten die Bauern aus Leuthen, Hänchen, Schorbus, Illmersdorf, Straußdorf, Oßnigk, Rehnsdorf, Klinge, Tranitz, Grötsch, Gablenz, Raakow die Markgrafenmühle nutzen, während die meisten anderen Dörfer der Cottbuser Stadtmühle zugewiesen waren, die damals auch auf zehn Mahlgänge erweitert wurde. Zwei Jahre später errichtet Benedict Marstaller 1557 eine Papiermühle im späteren Eichenpark, die bis 1883 im Betrieb blieb.
  • Die Schützengilde, erstmalig 1441 erwähnt, gibt sich eine neuen Satzung. Bereits in dem 1471 übergebenen Privileg für die Schützengilde ist festgeschrieben, dass in Cottbus auch Frauen Mitglied der Schützengilde werden dürfen.
  • Nach den Chronisten Worbs und Gulde wird die endgültige Übergabe der Cottbuser Geschütze an die Festungen Peitz und Küstrin abgeschlossen.

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