Cottbus-Chronik

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 1551  

1551

  • Das Cottbuser Brauwesen wird am 24. August 1551 neu geregelt. Markgraf Johann erläßt eine Braukonstitution, in der vor allem Produktionsumfang und Absatz geregelt waren. Insgesamt durften in Cottbus in einem Jahr damals ca. 57.000 Tonnen Bier gebraut werden. Festgeschrieben waren für die Stadt Cottbus 2.850 Biere, dies entsprach etwa 46.650 Hektolitern. Für die Brauhäuser wurde die jährliche Höchstmenge auf 20 Biere festgelegt, wobei ein Halbes Stübchen Bier ca. 2,4 Liter groß war. In den folgenden Jahrhunderten wurde diese Braukonstition immer wieder geändert und es erfolgte die Festlegung neuer Höchstmengen des herzustellenden Bieres, beispielsweise 1560 und 1712.
  • In diesem Jahr wurde mit dem Bau der „Veste" Peitz begonnen.
  • Zu Pfingsten zogen 7 Jungmeister der Schneiderzunft aus Cottbus nach Briesen, um Hans Paschko dort zu strafen, der ohne Genehmigung Bauernkleidung herstellt . Sie hatten dazu vom Amtshauptmann von Pagk die Genehmigung erhalten, aber der dortige Guts- und Gerichtsherr, von Minckwitz, ließ sie vorher vertreiben.
  • Damals studierten die Cottbuser Gregor Discous Codnusiarus und Joachim Victor von Katwitz in Frankfurt/Oder sowie Bartolomeus Belkaw in Leipzig.
  • Am 16. März 1551 erhält M. Pannwitz Klein-Oßnigk als Leibgedinge für seine „Margarete Frawe Wolffs von Pannwitz".
  • Am 4. August 1551 befahl der Markgraf Johan von Brandenburg dem Cottbuser Amtshauptmann, das Urteil des Schöppenstuhls zu Leipzig über die sächsischen Wegemessungen einzuholen.

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