Cottbus-Chronik

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 1539  

1539

  • Immer wieder werden die Cottbuser von Unwettern und Katastrophen heimgesucht. Zunächst erleben sie Hochwasser und Überschwemmungen. Aber auch andere Plagen erlebt die Stadt, so muss sie 1544 eine Heuschreckenplage überstehen, die sicher große Ernteverlusten forderte.
  • Die Klosterkirche ist seit diesem Jahr die Pfarrkirche für Brunschwig, Döbbrick, Ostrow, Sandow und Schmellwitz, später kommen Branitz, Dissenchen, Lakoma, Merzdorf, Saspow, Skadow, Ströbitz und Willmersdorf hinzu. Da die Bewohner dieser Ortschaften überwiegend wendisch sprechen, bürgerte sich der Name "Wendische Kirche" ein.
  • Vor der Stadt wird eine "Capelle unserer lieben frawen hinder dem Hayn bei Branitz" erwähnt, die sich jedoch nicht erhalten hat.
  • Markgraf Johann von Brandenburg-Küstrin erlässt ein Privileg der Leineweber. Er legt fest, dass Meister die sich in Cottbus niederlassen wollen, zuvor ein Jahr in der Stadt gearbeitet haben müssen oder eine Witwe oder Tochter eines Meisters heiraten sollen. Das Meistergeld wird von 40 auf vier Taler herabgesetzt, was auch Handwerker und Gewerbetreibende aus anderen Gebieten, insbesondere Sachsen, anzieht. Auch die Sorben können ihre Aufnahme in die Innung der Leineweber durchsetzen, was ihnen aber in der Tuchmacherzunft nicht gelingt.
  • Die Ausfuhr von Getreide aus Brandenburg wird verboten. Dies ist für die Cottbuser Bäcker problematisch, denn sie holen ihr Getreide überwiegend aus Beeskow und müssen durch sächsisches Territorium. Sie erhalten vom brandenburgischen Kurfürsten Joachim II. Hector deshalb die Genehmigung, ihr Getreide aus Mühlrose zu holen.
  • Der Viehmarkt wird auf den Platz vor dem Luckauer Tor verlegt.
  • Das Hochwasser der Spree führt zur Überschwemmung der Stadt
  • Martin Luther schreibt am 8. Februar 1539 an Johann Lüdicke, der damals noch Prediger in Cottbus ist, aber schon Verbindungen zu Kurfürst Joachim II. Hector unterhält. Anlass des Briefes ist offensichtlich eine Bitte um ein Urteil, ob evangelische Fürsten gegen den Kaiser Widerstand leisten und sich verteidigen dürfen, wenn dieser ihnen mit Gewalt um des Evangeliums willen begegnen würde. Vermutlich hatte Joachim II. Hector diese Frage gestellt. Luther hält sich in der Antwort sehr zurück, da er nicht genau weiß, wer der eigentliche Interessent der Frage ist. Gleich zu Beginn des Briefes betont er, dass er zur Frage des Widerstandes bereits ausführlich geschrieben hat und ihn eine erneute Aufforderung irritiert.
  • Am 20. Februar 1539 gibt Markgraf Johann von Brandenburg-Küstrin seinen Konsens, dass Heinrich von Pack, Hauptmann in Cottbus, die Hälfte seines Dorfes Eichow für 400 Joachimsthaler Guldengroschen Hauptsumme mit 6 Gulden jährlichem Zins der "Capelle unserer lieben Frau", vor der Stadt Cottbus gelegen, verkaufen darf. Der Verkauf wird am 08. April 1539 vollzogen.
  • Am 1. November 1539 verkündete der brandenburgische Kurfürst Joachim II. Hector eine relativ vorsichtige Reform der katholischen Kirche. Er gestattete die Durchführung des Abendmahles in beiderlei Gestalt.
  • Johann Lüdicke hält am 11. November 1539 in Frankfurt/Oder den ersten evangelischen Gottesdienst.
  • Albinus Kolkwitz aus Cottbus, er studierte in Wittenberg und war Schulmeister zu Finsterwalde, wird am 7. Dezember 1539 zum Priesteramt nach Kirchhain berufen.

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