Cottbus-Chronik

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 1367  

1367

  • Cuncze Son verwaltet als markgräflich meißnischer Beamter "burggrave zur Pycze" die Veste Peitz.
  • Markgraf Otto von Brandenburg überlässt am 11. Oktober 1367 an König Wenzel von Böhmen die Mark und das Fürstentum Lausitz für die bereits ausgezahlte Summe von 21.000 Mark und 20.000 Schock Prager Groschen. Dazu gehören auch "Haus und Stadt Cottbus".
  • Herzog Bolko von Schweidnitz bestimmt als Pfandbesitzer der Lausitz am 25. Oktober 1367 in einer Übereinkunft mit den Brüdern Hans und Heinrich von Cottbus, dass nur die Bürger von Cottbus und die in der Herrschaft Ansässigen über die Brücke, die Fere (Fehrow) genannt, fahren sollen. Auch die Fischwagen und Marktleutewagen dürfen diese Brücke benutzen. Die Kaufleute aber müssen die rechte Landstraße nach wie vor durch Cottbus nehmen, wo die Herren von Cottbus auch den bisher in Fehrow eingenommenen Zoll erheben sollen.

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