Cottbus-Chronik

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 1358  

1358

  • Der Bann des Papstes Innocenz VI. gegen die Stadt und Herrschaft Cottbus von 1350 im Streit um den falschen Waldemar wird aufgehoben.
  • Am 30. Juli 1358 erscheint unter den Vormündern der Töchter des Otto Wend von Ileburg „Er Hans, Herr von Kottbus" als Zeuge neben dem Landgrafen von Thüringen und dem Otto, Markgrafen von Meißen.
  • Im Juni bestätigt Kaiser Karl IV. in Tangermünde die Erbvereinigung der Mark mit der Krone Böhmens, unter den Zeugen wird auch „Johann von Cottbus" erwähnt.

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