Cottbus-Chronik

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 1357  

1357

  • Markgraf Ludwig II. von Brandenburg erteilt Johann II. von Cottbus am 16. März 1357 ein Straßenprivileg, das erst 1371 von Kaiser Karl IV. bestätigt wird. Während er im Pfandbesitz der Lausitz ist, ordnet Herzog Bolko II. von Schweidnitz 1367 an, dass der Warenverkehr fremder Kaufleute nicht über Fehrow gehen soll. Diese schwören jedoch, kaum Einfluss auf den Handel zu haben. Die Cottbuser Ratsherren beeiden am 25. November 1371 feierlich, dass die Salzwagen, besonders jene, die von Cottbus nach Luckau wollen, "seit Menschengedenken" den Weg über Vetschau und Tornow nehmen.

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